AGB Krax Camp

Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Belange im Zusammenhang mit der Durchführung des Krax Camps durch den Schweizer Tierschutz STS und regeln das Rechtsverhältnis zwischen der/dem Teilnehmenden und dem STS.

Mitgliedschaft Krax Club
Alle Teilnehmenden des Krax Camps werden automatisch in den Krax Club aufgenommen und erhalten das Krax-Heft und Club-Einladungen für ein Jahr. Der für das erste Jahr geschuldete Mitgliederbeitrag gilt dabei als durch den für die Teilnahme am Krax Camp bezahlten Preis abgegolten. Nach Ablauf des ersten Jahres werden die Krax-Club-Mitglieder angefragt, ob sie die Mitgliedschaft um ein Jahr verlängern möchten. Die Mitgliedschaft verlängert sich nicht automatisch.

Alter
Teilnehmende müssen mindestens 9 und dürfen höchstens 11 Jahre alt sein (d.h., sie dürfen das 12. Altersjahr noch nicht vollendet haben). Massgebend ist das Alter der/des Teilnehmenden zum Zeitpunkt der Durchführung des Camps.

Preis und Zahlungszeitpunkt
Im Preis für das Camp inbegriffen sind:

  • Unterkunft
  • Hin- und Rückreise zum/vom vorgängig kommunizierten Treffpunkt
  • sämtliche Aktivitäten (Führungen, Eintritte, Transporte während des Camps etc.)
  • Betreuung durch die Camp-Leitung sowie Gruppenleitende
  • Verpflegung (vorwiegend vegetarisch)

Der für das Camp geschuldete Betrag muss spätestens 30 Tage vor Camp-Beginn auf dem Konto IBAN CH16 0900 0000 4003 3680 3 bei der PostFinance, lautend auf Schweizer Tierschutz STS, Dornacherstrasse 101, 4018 Basel, gutgeschrieben sein. Ein zu spät überwiesener Betrag kann dazu führen, dass die Teilnahme am Camp verweigert wird.

Abmeldung, Nichterscheinen, vorzeitiger Abbruch durch die Teilnehmenden
Abmeldungen müssen rechtzeitig in schriftlicher Form an den Schweizer Tierschutz STS erfolgen. Im Falle einer Abmeldung werden folgende Annullationskosten verrechnet:

Keine Annullationskosten: bis und mit dem 50. Tag vor Beginn des Camps, wobei der Tag, an dem das Camp beginnt, als Tag 1 gerechnet wird

50% des Preises: ab dem 49. bis und mit dem 8. Tag vor Beginn des Camps

Voller Preis: ab dem 7. Tag vor Beginn des Camps
Der volle Preis wird auch im Falle eines unangekündigten Nichterscheinens sowie eines vorzeitigen Abbruchs des Camps verrechnet; in diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrags.

Absage durch den Schweizer Tierschutz STS
Der Schweizer Tierschutz STS behält sich vor, die Durchführung des Camps jederzeit aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Pandemie, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt etc.) abzusagen. In einem solchen Fall wird der volle Preis zurückerstattet.

Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Gesundheit
Die Teilnehmenden müssen in der Lage sein, an körperlichen Aktivitäten wie Tageswanderungen in den Bergen und Ähnlichem teilzunehmen.
Kinder mit akuten Krankheitssymptomen, noch nicht verheilten Knochenbrüchen oder sonstigen Verletzungen dürfen nicht am Krax Camp teilnehmen.

Medikamente/Hilfsmittel
Die Mitnahme von Medikamenten oder anderen Hilfsmitteln (z.B. Windeln) ist Sache der Teilnehmenden.
Die Camp-Leitung muss über alle Medikamente, welche die Teilnehmenden mitbringen (auch Schmerztabletten, Nasensprays, Globuli etc.), schriftlich informiert werden.

Heimweh
Die Camp-Leitung setzt sich zum Ziel, die Teilnehmenden kulinarisch, menschlich und wenn nötig medizinisch optimal zu versorgen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es zwecks Vermeidung von Heimweh bei den Teilnehmenden ratsam ist, während des Camps auf Anrufe vonseiten der Eltern zu verzichten. Wir bitten die Eltern der Teilnehmenden daher – ausser in Notfällen –, von Anrufen ins Camp abzusehen.

Erreichbarkeit während des Camps
Bei der Anmeldung für das Krax Camp hat jede/r Teilnehmende eine Telefonnummer anzugeben, unter der im Notfall mindestens eine erziehungsberechtigte Person während der gesamten Dauer des Camps erreichbar ist. In folgenden Fällen muss die/der Teilnehmende auf eigene Kosten aus dem Camp abgeholt werden:

  • Die/der Teilnehmende widersetzt sich den Regeln der Camp-Leitung und gefährdet dadurch sein eigenes Wohl oder dasjenige von anderen Teilnehmenden
  • Im Falle von Krankheit oder Unfall der/des Teilnehmenden

Handy/technische Geräte
Um das Miteinander und den gegenseitigen Austausch während des Camps zu fördern, ist den Teilnehmenden die Benützung elektronischer Geräte wie Handys, Gameboys, iPads etc. nicht erlaubt.

Bildrechte
Die Aktivitäten im Rahmen des Krax Camps werden fotografiert und gefilmt. Die Fotos und Videos werden von Krax für Informationen und Veröffentlichungen über Krax verwendet.

Nach Absprache mit Krax können zudem die im Rahmen des Krax Camps besuchten Institutionen (z.B. Tierpärke, Tierheime etc.) die erstellten Fotos und Videos zwecks Berichterstattung im Zusammenhang mit der Durchführung des Krax Camps verwenden.

Medien (z.B. Zeitungen, Fernsehen etc.), die das Krax Camp im Rahmen ihrer Berichterstattung besuchen, dürfen das angefertigte Bildmaterial ebenfalls verwenden.

Falls die/der Teilnehmende bzw. deren gesetzliche/r Vertreter/in mit der obenstehenden Regelung der Bildrechte nicht einverstanden ist, hat sie/er dies bei der Anmeldung für das Krax Camp unter der Rubrik «Bemerkungen» schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt ihre/seine Zustimmung zur Regelung der Bildrechte als erteilt.

Mindestausrüstung
Aus Sicherheitsgründen und um einen reibungslosen Ablauf der Aktivitäten zu gewährleisten, benötigen die Teilnehmenden mindestens folgende Ausrüstung:

  • eingelaufene Wanderschuhe (siehe spezielle Info)
  • einen robusten Tagesrucksack mit breiten Tragriemen (kein Sportsäcklein)
  • Regenschutz (Jacke und Hose)
  • Feldflasche mit einem Fassungsvermögen von mind. 1 Liter

Es ist der Camp-Leitung vorbehalten, Teilnehmende, die ohne die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände erscheinen, von der Teilnahme am Camp auszuschliessen. In einem solchen Fall wird der volle Preis verrechnet.

Datenschutzbestimmungen
Der Schutz der Daten der Teilnehmenden ist uns wichtig. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden bzw. ihre gesetzlichen Vertreter/innen damit einverstanden, dass ihre bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zwecks Durchführung, Administration und Abwicklung des Krax Camps verwendet werden. Im Übrigen können die Daten auch im Rahmen der Datenschutzbestimmung des Schweizer Tierschutz STS  verwendet werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen dem Schweizer Tierschutz STS und den Teilnehmenden des Krax Camps untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Schweizer Tierschutz STS.